Teilnahmebedingungen Schwammerling Trail 

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter, „Österreichische Turn- und Sportunion Rechberg“, im folgenden kurz „SPORTUNION RECHBERG“ genannt, übernimmt keine Haftung! 

Mit der Anmeldung zum Lauf erkennen die Teilnehmer die Ausschreibung und den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden aller Art an. Des Weiteren können gegen den Veranstalter sowie die Sponsoren und Partner des Laufes und deren Vertreter keine Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeglicher Art geltend machen, die durch die Teilnahme entstehen können. Mit der Anmeldung erklären alle Teilnehmer, dass sie für den Lauf ausreichend trainiert haben und körperlich gesund sind. Das Sanitätspersonal ist berechtigt, Teilnehmer bei bedrohlichen Anzeichen einer Gesundheitsschädigung aus dem Lauf zu nehmen. 

Die Startnummer muss im Brustbereich gut sichtbar (nicht unterhalb der Kleidung) angebracht werden. Ohne Original-Startnummer ist eine Teilnahme am Lauf nicht möglich. Der Chip muss an der Kleidung, Schuhen oder ähnlichem gut befestigt werden. Er darf nicht geknickt oder verändert werden! Transponder oder Chips anderer Systeme können nicht verwendet werden. Missbrauch oder offensichtlicher Betrug führen zu Disqualifikation! Die Startnummer ist nicht übertragbar. 

Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der Laufstrecke vorwiegend um Waldgebiet handelt. Schutz der Umwelt ist uns wichtig. Das Wegwerfen von Gegenständen auf der Laufstrecke ist nicht erlaubt und wird mit Disqualifikation geahndet. 

Um eine gültige Wertung zu erhalten, muss die Startnummer vom Start bis zum Erreichen des Ziels gut sichtbar getragen werden. 

Dem Sicherheitspersonal wie beispielsweise Streckenposten und den Mitarbeitern des Veranstalters ist während der Veranstaltung unbedingt Folge zu leisten. Auf öffentlichen Straßen und Wegen gilt die StVO. Der Schwammerling Trail führt teils entlang öffentlicher Straßen bzw. sind solche zu überqueren. Hier gilt die StVo und der Teilnehmer verpflichtet sich diese einzuhalten und sein Verhalten danach auszurichten. 

  

Bildrechte  

Das erstellte Bild- bzw. Filmmaterial im Rahmen des Schwammerling Trail Laufes (sowie die Optimierung und Bearbeitung dieser) darf zeitlich, räumlich, sachlich und inhaltlich unbeschränkt veröffentlicht werden. Teilnehmer können keine Vergütungsansprüche geltend machen. Die Namensnennung der abgebildeten Personen steht im Ermessen der Organisation durch die Sport Union Rechberg. 

Ergebnisveröffentlichung 

Der Teilnehmer stimmt zu, dass persönlichen Daten (Name, Jahrgang, Verein, Ergebnis) in den Start- und Ergebnislisten (auch online auf der Website des Veranstalters und Zeitnehmers) veröffentlicht werden.  

Teilnahme 

Aufgrund einer Nicht-Teilnahme oder Verhinderung eines/einer Teilnehmer/-in wird das Startgeld nicht zurückerstattet. Dies gilt auch im Falle einer Startzeitverzögerung oder wenn die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann. Das Startgeld bleibt beim Veranstalter bzw. dem Zweck. 

Minderjährige Starter/-innen benötigen eine Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten. Es wird keine Aufsichtspflicht seitens Veranstalter übernommen. 

Wetter am Veranstaltungstag 

Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Wetter am und während des Veranstaltungstages im Blick zu haben und zum Schutz der eigenen Gesundheit gegebenenfalls die geeigneten Maßnahmen selbständig zu setzen, z.B.: bei plötzlichem Sturm den Wald verlassen, bei Hagel Unterschlupf zu suchen,… 

Der Teilnehmer bestätigt ausdrücklich, dass er den Veranstalter wegen Sach- und Personenschäden, welche aus (plötzlich) eintretenden Wetter- und Naturereignissen resultieren nicht haftbar macht und ausdrücklich auf eine gerichtliche Verfolgung verzichtet.  

  

Veranstaltungsgelände 

Es wird keine Haftung für persönliche Gegenstände übernommen. (Garderobe und gesamtes Veranstaltungsgelände sowie Laufstrecke)